Konservative Orthopädie Germersheim
Vor 2600 Jahren wurde die Akupunktur im alten China als etabliertes Verfahren zur Therapie von Krankheiten genutzt.
Auch aus anderen Kulturen (z.B.dem alten Ägypten) gibt es Zeugnisse von Akupunkturanwendungen. Im 17. Jahrhundert gelangte die Akupunktur über französische Ärzte und Missionare nach Europa. Die moderne „westliche“ Akupunktur wurde von französischen Ärzten wieder-entdeckt und weiter entwickelt. 1950 entwickelte der französische Arzt Nogier die Ohrakupunktur nach „westlichen“ Methoden. Seine Ergebnisse wurden nach eingehender Prüfung mit den traditionellen Methoden der „östlichen“ Akupunktur auch in China bestätigt und auch dort etabliert. Mittlerweile existieren „westliche“ Studien zur Wirksamkeit auch vieler traditioneller Punkte der Körperakupunktur.
Akupunkturpunkte sind Stellen, an denen ein Gefäß-Nervenbündel in der Tiefe durch die Haut tritt. Durch die Nadel wird hier sowohl ein mechanischer als auch ein elektrischer Reiz ausgelöst. Auch durch Wärme oder gezielte Massagen dieser Punkte lässt sich so eine (schwächere) Reaktion auslösen.
Durch gezielte Auswahl dieser Punkte kann so – je nach Verlauf der zugehörigen Nervenbahnen – eine Wirkung auf die Schmerzempfindung, die Durchblutung, die Muskelspannung, bis hin zur Psyche, der Ausschüttung von Hormonen und die Abwehrlage des Körpers erreicht werden.
Heute wird die Akupunktur im Westen als alleinige oder ergänzende Therapie unter anderem bei folgenden Gesundheitsstörungen eingesetzt:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns in dieser Praxis auf die Aspekte der Akupunktur beschränken, die mit der orthopädischen Grunderkrankung in Zusammenhang stehen, die Sie zu uns geführt hat.
Eine Akupunktur-Behandlungsserie umfasst in der Regel 10 bis 15 Sitzungen à 30 Minuten in Abständen von 1 bis 2 mal pro Woche.
Die Akupunktur zur Therapie von Schmerzen wird in zwei Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist eine Behandlungsdauer von mindestens 6 Monaten, die ärztlich dokumentiert sein muss:
Bezahlt werden in diesen Fällen bis zu 10, in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise bis zu 15 Behandlungen innerhalb von maximal 6 Wochen.
Eine erneute Behandlungsserie ist danach frühestens nach Ablauf eines Jahres wieder zulasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich.
In allen anderen Fällen erfolgt die Vergütung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte.
Das Praxisteam erstellt Ihnen gern einen individuellen Kostenvoranschlag.